Previous Page  8 / 228 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 8 / 228 Next Page
Page Background

1. Die nachfolgende Darstellung versucht, die 1938 an das Deutsche Reich abgetretenen Teile des Bistums

Budweis zu beschreiben. Als zeitnahe, aber wahrscheinlich möglichst von Nationalismen unbeeinflusste Grundlage

wird der Schematismus des Bistums von 1939 benutzt. Dieses Werk ist vollständig in Latein abgefasst und zeigt

damit m. E. das Bestreben der Bistumsleitung weder der deutsch-, noch der tschechisch-sprachigen Seite einen

Vorzug zu geben. In Fußnoten oder sonstigen Bemerkungen werden frühere oder spätere Veränderungen angezeigt.

2. Zur leichteren Verarbeitung, aber auch zur besseren Lesbarkeit benutze ich die Tabellenform. Darüber hinaus

werden Schlüsselzahlen benutzt, die an den Anfang der jeweiligen Darstellung gestellt werden

3. Zunächst wird die Gliederung des Bistums mit Angaben zu den Dekanatsbezirken im tschechischen Teil des

Bistums und im Anschlussgebiet dargestellt. Dabei fällt auf, dass die Dekanatsbezirke alphabetisch, aber mit den

lateinischen Bezeichnungen aufgeführt werden, also Crumlovium = Krumau.

Der Schematismus gliedert aber bereits in einen tschechischen Teil und in einen Teil „IN GERMANIA“, womit die

Anschlussgebiete bezeichnet werden.

Zu den nachfolgenden Darstellungen zunächst einige Bemerkungen:

Conspectus quoad numerum animarum = Übersicht über die Seelenzahl (1939, also nach deutschem Anschluß)

Abkürzungen: b = tschechisch; g = deutsch; bg = gemischt mit tschech.Mehrheit; gb = gemischt mit deutscher

Mehrheit

Vicariatus (Vikariat): Dekanat: Hier als Dekanatsbezirk bezeichnet, weil die bisherigen Dekanate teilweise

zerstückelt oder neu eingeteilt werden mussten wegen der politischen Veränderungen. Da der Vatikan die

Zerschneidung des Bistums Budweis nicht genehmigt hat, blieb kirchenrechtlich jeder Katholik weiter Budweiser

Diözesanangehöriger. Die angrenzenden Bistümer St.Pölten, Linz, Passau und Regensburg hatten wie bereits

bemerkt die Aufgabe der seelsorgerlichen Betreuung in den zugewiesenen deutschen Dekanatsbezirken.

6